Notrufmissbrauch: Eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Sicherheit
In den letzten Wochen gab es immer wieder Berichte über Taschenanrufe in den Rettungsleitstellen. Bei diesen Anrufen hört der Calltaker lediglich ein Rauschen, ohne dass der Anrufer spricht oder ein Notfall gemeldet wird. Der sogenannte Taschenanruf entsteht meist dadurch, dass das Handy versehentlich in der Tasche angerufen wird. Diese Art von Anruf mag harmlos erscheinen, belastet jedoch die Rettungsleitstellen erheblich. Ein einzelner Taschenanruf kann einen Calltaker 2-4 Minuten beschäftigen, da dieser sicherstellen muss, dass es sich nicht um einen echten Notruf handelt und der Anrufer möglicherweise nur nicht mehr in der Lage ist zu sprechen. Erst nachdem der Calltaker sicher ist, dass es sich um einen Taschenanruf handelt, kann er sich anderen dringenden Notrufen zuwenden.
Mutwilliger Notrufmissbrauch: Ein gefährliches Verhalten
Noch schwerwiegender sind jedoch mutwillige Notrufmissbräuche. Hier wird der Rettungsleitstelle ein Notfall vorgetäuscht. Rettungskräfte werden losgeschickt, um einem angeblichen Notfall nachzugehen, nur um vor Ort festzustellen, dass es keinen Vorfall gibt. Dieser Missbrauch bindet nicht nur wertvolle Leitstellen-Mitarbeiter, sondern auch Rettungskräfte, die an einer anderen Stelle dringend gebraucht werden könnten. Ein solcher Fehlalarm kann im schlimmsten Fall Menschenleben kosten, da wertvolle Ressourcen unnötig gebunden werden und im Ernstfall möglicherweise nicht schnell genug zur Verfügung stehen.
Im § 145 StGB Absatz 1 wird klar geregelt, dass das absichtliche oder wissentlich Missbrauchen von Notrufen strafbar ist. Wer vortäuscht, dass ein Unglücksfall oder eine Notlage vorliegt, in der Hilfe benötigt wird, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu ein Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
Notrufe richtig absetzen – Wo kann man überall Hilfe rufen?
Es ist wichtig zu wissen, dass Notrufe nicht nur über das Telefon abgesetzt werden können. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, um im Notfall Hilfe zu rufen:
- 112 – Allgemeiner Notruf für Rettungsdienste und Feuerwehr.
- 110 – Notrufnummer für die Polizei.
- 116117 – Kassenärztlicher Notdienst für nicht lebensbedrohliche medizinische Notfälle außerhalb der Sprechzeiten.
- Private Rettungsdienste – Einige private Rettungsdienste bieten Notfallnummern an.
- NORA-Notruf-App / SafeTrx (DGzRS) – Für Notfälle auf dem Wasser, insbesondere für Freizeitkapitäne.
- Notruf-Fax (112) – Ein Fax-Notrufsystem für Menschen mit Hörbehinderung oder Sprachproblemen.
- Notrufsäulen – An Autobahnen, an U-Bahn-Haltestellen und in anderen öffentlichen Bereichen befinden sich Notrufsäulen, über die Hilfe angefordert werden kann.
- See-Funk – Auf See können Notrufe über UKW Kanal 16 / UKW 70 oder die Grenzwelle 2187,5 kHz für DSC-Alarm gesendet werden. Der Rufname lautet Bremen Rescue.
- Offizieller Funk – Auf See kann auch der Funkkanal mit den Worten "Mayday-Mayday-Mayday" genutzt werden, um Hilfe anzufordern.
- Jedes Rettungsmittel – Rettungsdienste, Feuerwehr, Polizei und Pannenhilfsfahrzeuge können ebenfalls im Notfall kontaktiert werden.
Fazit
Jeder Notruf ist kostbar. Missbrauch und Fehlalarme blockieren nicht nur die Leitstellen, sondern gefährden auch das Leben von Menschen, die dringend Hilfe benötigen. Die Rettungsdienste und anderen Notfallorganisationen sind darauf angewiesen, dass Anrufe im Ernstfall erfolgen und nicht durch mutwillige Täuschungen oder unabsichtliche Taschenanrufe verzögert werden. Es ist entscheidend, dass jeder weiß, wie und wann er den Notruf korrekt absetzt und dass der Missbrauch dieser Systeme mit Konsequenzen verbunden ist.