In Deutschland ist alles geregelt außer wie man das Warndreieck aufstellt. Da gibt es nur Empfehlungen durch die Automobil Clubs

Auf der Autobahn soll das Warndreieck 150-200 m vor der Gefahrenstelle aufgebaut werden. Landstraße 100 m und innerorts 50 m.

Wenn man bedenkt das ein Fahrzeug was 100 km/h fährt einen Anhalteweg von 130 m hat. Fährt das Fahrzeug wiederum 200 km/h beträgt der Anhalteweg 460 m. Den Anhalteweg haben wir wie Folgt berechnet ((130km/h/10)x3)+(130kmh/10)x(130km/h / 10) =208 m.

Das Warndreieck ist in fast jedem Kraftfahrzeug vorgeschrieben. Sollte man kontrolliert werden und kein Warndreieck dabei haben kostet das 30€ Warndreieck

 

Sollte beim aufstellen das Warndreieck in einer Kurve stehen stellt man das Warndreieck vor die Kurve

Zu den Warndreiecken gibt es noch Warnleuchten meistens in Verbindung mit einem Arbeitsscheinwerfer. Diese Warnleuchten sind beim Rettungsdienst, Polizei und Feuerwehr vorgeschrieben. Auch bei den Warnleuchten gibt es keine Regelungen wie man es aufstellen soll. Bewährt hat sich das Warnlicht neben das Warndreieck zu stellen.

Ich selber habe noch Faltleitkegel die aussehen wie Leitkegel die man aus Baustellen kennt. Mit drei der Kegel kann man eine komplette Spur Sperren. So das jeder Fahrzeugführer die Gefahrenstelle frühzeitig sehen sollte.

Rundumkennleuchten kann man ebenfalls zur Absicherung benutzen. Die Rundumkennleuchte sollte Weder blau noch Gelb sein. Blaue Rundumkennleuchten sind den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben vorbehalten. Sollte man eine Blaue Rundumkennleuchte betriebsbereit oder in betrieb nehmen kann das zu einer Ordnungswiedrigkeiten Anzeige führen, die mit einer Strafe von 35€ bestraft wird. Gelbe Rundumleuchten sind den Pannenhilfsfahrzeugen so wie Fahrzeugen die für die Straßenunterhaltung eingesetzt werden vor gesehen. Rote Rundumleuchten werden bei Einsatzleitfahrzeugen eingesetzt. Somit bleibt nur noch eine grüne Rundumkennleuchte über die zur Absicherung eingesetzt werden könnte. Da die Grünen Kennleuchten nicht in der StVZO bzw StVO genannt werden dürfen die grünen Kennleuchten nicht im Straßenverkehr eingesetzt werden. 

Am besten nutzt man zur Absicherung von Unfallstellen die Warnblinkanlage des eigenen Fahrzeuges, eine Fahrzeug unabhänige Warnlampe so wie Warndreiecke.