Notruf-Fax für Gehörgeschädigte oder Menschen, die nicht sprechen können

Menschen mit Hörbeeinträchtigungen oder solche, die nicht sprechen können, haben oft Schwierigkeiten, im Notfall telefonisch Hilfe zu rufen. Sie können entweder nichts hören oder sind nicht in der Lage, ein verständliches Wort zu sprechen. In solchen Fällen gibt es jedoch eine Alternative: die Möglichkeit, einen Notruf per Fax an die Rettungsleitstellen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten zu senden.

Wie funktioniert das Notruf-Fax?

Über die Notrufnummer 112 können Rettungsleitstellen Faxe empfangen. Ein Notruf-Fax muss lediglich die fünf wichtigen W-Fragen (Wer, Was, Wo, Wann, Warum) beinhalten und an die Nummer 112 (oder 110 für die Polizei) gesendet werden. Die Leitstelle prüft die eingehenden Informationen und kann bei Rückfragen ein Fax zurücksenden. Parallel dazu wird bereits ein Rettungsfahrzeug auf den Weg gebracht, um schnelle Hilfe zu leisten.

Fax-Vorlage für den Notruf

Um die Übermittlung zu erleichtern, stellen wir eine Fax-Vorlage zur Verfügung, die Sie ausdrucken und ausfüllen können. Klicken Sie hier, um die Vorlage anzuzeigen und auszudrucken.